Vom Monitoring-Label für Fairtrade-Unternehmen zur Zertifizierung
Im Mai 2013 führte die World Fair Trade Organization (WFTO) das weltweit genutzte Garantie-System für Fairen Handel ein. Das WFTO-Garantiesystem (GS) wurde entwickelt, um überprüfen und dokumentieren zu können, ob ein Unternehmen sich an den Zielen des Fairen Handels orientiert, die Interessen seiner Beschäftigten und der Produzenten der verwendeten Matreialien in den Mittelpunkt stellt, die Umwelt schützt und ob sich diese Zielsetzung in der Unternehmensführung und dem Handeln des Unternehmens widerspiegelt und konkret gefördert wird.
Das WFTO-Garantie-Label wurde anfänglich für überprüfte Mitglieder der WFTO konzipiert. Die Mitglieder, die den GS-Prozess bestanden hatten, erhielten den Status „Garantiertes Fair Trade Unternehmen“ und konnten das WFTO-Siegel auf ihren Fair Trade-Produkten anbringen. Die Grundlage für diese Entscheidung bilden die 10 Prinzipien des Fairen Handels.

Die Einführung der sog. EmpCo-Richtlinie der EU 2024/825 (Directive on Empowering Consumers for the Green Transition / Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher im Hinblick auf den ökologischen Wandel) führt ab Ende September 2026 zu rechtlichen Problemen bei der Anwendung des WFTO-Garantie-Labels in seiner bisherigen Form. Deshalb beschloss die WFTO, die Grundlage ihres Garantie-Systems an die EmpCo-Vorgaben der EU anzupassen.
Wesentliche Inhalte in der Umsetzung des neuen WFTO-Systems sind:
a) Die Zielsetzungen zur Definition des Fairen Handels bleiben weiter bestehen und werden von der WFTO ausgearbeitet. Die WFTO wird dadurch zum Siegelgeber.
b) aus dem Label für WFTO-Mitglieder wird ein offenes System, das allen Unternehmen unter transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offen steht, die die von der WFTO entwickelten Vorgaben für den Fairen Handel einhalten.
c) die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsorganisation.
d) in dem System sind Verfahren für den Umgang mit Verstößen gegen die Anforderungen des Systems festgelegt, z.B. auch der Entzug oder die Aussetzung der Verwendung des WFTO-Siegels.
Maßgeblich für das Zertifizierungssystem ist damit ein Drei-Parteien-System aus Siegelgeber (WFTO), Siegelnehmer (Unternehmen, z.B. Partnerschaftskaffee) und einem unabhängigen Dritten (Zertifizierungsorganisation), der für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Zertifizierungssystems verantwortlich ist. Die Unabhängigkeit und Kompetenz des Dritten müssen anhand anerkannter Normen sichergestellt werden, z.B. Zertifizierung nach ISO 17065 oder entsprechenden Verordnungen (EG).
Der Heidelberger Partnerschaftskaffee unterstützt diese Umwandlung des früheren Garantie-Systems der WFTO in ein Zertifizierungssystem und hat sich aus diesem Grund auch entschieden, das Label der WFTO weiterhin öffentlich zu verwenden.

