Die neue Verordnung der Europäischen Union über die Entwaldung (EUDR) gilt ab 2025 und soll gewährleisten, dass die in der EU konsumierten Produkte nicht zur weltweiten Entwaldung beitragen.
Hintergrund des Gesetzes ist die Tatsache, dass Entwaldung und Walddegradierung wichtige Treiber des Klimawandels sind, während jedes Jahr global riesige Waldflächen vernichtet werden. In der EU werden Produkte konsumiert, für deren Produktion anderswo auf der Welt Wälder zerstört oder geschädigt werden: 10 Prozent dieser weltweiten Zerstörung und Schädigung von Wäldern sind auf in die EU importierte Produkte zurückzuführen. Die Verordnung gilt für den Handel mit Soja, Palmöl, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie einigen daraus hergestellten Produkten. Obwohl Kaffee weniger direkt mit der Entwaldung in Verbindung steht als andere Rohstoffe, wie zum Beispiel Soja und Palmöl, wurde er aufgrund seiner Menge in die Verordnung aufgenommen, denn die EU ist der weltweit größte Markt für Kaffeeimporte.
Die Vorgaben der Entwaldungsverordnung ab 2025: beim Import von Kaffee in die EU muss mit einer Sorgfaltspflichterklärung bescheinigt werden, dass das Produkt weder aus nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Flächen noch aus unersetzlichen Primärwäldern stammt und keine Waldschädigung verursacht hat. Die Umwandlung eines Waldstücks in eine Kaffeeplantage wird als Degradierung/Herabsetzung betrachtet, auch wenn der Biokaffee unter Schattenbäumen angebaut wird.
Überdies muss die Kaffeeproduktion in Übereinstimmung mit den Gesetzen im Anbauland erfolgen, beispielsweise bezüglich Umweltschutz, Mindestlohn, Arbeitsrechten, etc. Ohne diese Sorgfaltspflichterklärung kann der Kaffee in der EU nicht importiert und verkauft werden. Für den Fall, dass die Erklärung nicht wahrheitsgemäß ist, sind für europäische Unternehmen empfindliche Geldstrafen vorgesehen.
Fest steht, dass die Importeure ab 2025 vor dem Import beim Zoll eine Erklärung abgeben muss, in der sie bestätigt, dass sie die Sorgfaltspflicht erfolgreich ausgeübt hat und dass die von ihr in Verkehr gebrachte Kaffee den EU-Vorschriften entspricht. Dazu wird sie die Geokoordinaten des Produktionsortes angeben müssen: den GPS-Koordinaten pro Anbaufläche bzw. Polygone bei Kaffeefeldern mit einer Größe von mehr als 4 Hektar.
Die beim Import angegebenen Geodaten für die Anbauflächen werden mit vorliegenden Daten von vor Ende 2020 verglichen werden, um eine mögliche Entwaldung oder Waldschädigung festzustellen.
Weitere zu dokumentierende Angaben hängen von der Einstufung des Produktionslandes in eine der Risikokategorien ab. Je nach Risikoeinstufung muss der Importeur mehr oder weniger detailliert prüfen und dokumentieren. Bis Ende des Jahres sollen alle Exportländer von der EU in Hoch-, Standard- und Niedrigrisikoländer eingeteilt werden. Bisher ist über diese Einteilung der Länder in die Risikostufen noch nichts bekannt.
Die Rate der Entwaldung und Walddegradierung, die Rate der Ausweitung der landwirtschaftlichen Fläche für relevante Agrarrohstoffe und Produktionstrends der relevanten Rohstoffe und Produkte werden dafür eine wesentliche Rolle spielen. Dabei wird nicht nach Rohstoffen differenziert, so dass in einem Hochrisikoland sämtliche Rohstoffe eine hohe Risikoeinstufung erhalten.
Die vorliegenden Informationen werden wir im Laufe des Jahres weiter ergänzen. Um Produzentenorganisationen bei der Umsetzung der Entwaldungsverordnung konkret zu unterstützen hat der Partnerschaftskaffee diese Aktivitäten für 2024 als wichtigsten Förderung benannt.
Im September 2024 werden wir bei einer Veranstaltung im Rahmen der Fairen Woche über die Entwaldungs-Thematik berichten.
Jennifer Valbuena von der Kooperative Red Ecolsierra (Kolumbien) berichtete über ihre Vorbereitung für die EUDR: